Die folgenden Ausführungen sind nur ein grober Überblick. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Fall. Wir haften nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

OLG Dresden: Zur Beschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern
(Beschluss vom 15.07.2003 - 20 UF 401/03 -)

Das OLG Dresden hat in einem außergewöhnlichen Fall das grundsätzlich unbeschränkte Recht der Eltern, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, eingeschränkt. 

Die Mutter stammt aus Gambia. Sie hat eine fünfjährige Tochter aus der Beziehung mit einem Afrikaner. Als sie 2000 einen Deutschen heiratete, siedelte sie in die Bundesrepublik über. 2003 wollte sie das Kind nach Gambia bringen lassen, damit es dort von Verwandten betreut wird. Währenddessen wollte sie eine Ausbildung als Altenpflegerin absolvieren.

Nach den Ausführungen des OLG ist das Wohl des Kindes durch die beabsichtigte Verbringung nach Gambia wegen der dort drohenden Beschneidung nachhaltig gefährdet. 80 bis 90 Prozent aller Frauen und Mädchen droht dort diese lebensgefährliche Behandlung. Die Mutter unterschätzt nach Auffassung des OLG die drohende Gefährdung für das Kind und ist zu einer wirksamen Gefahrenabwehr nicht in der Lage.

Allerdings ist der Eingriff in das Sorgerecht auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Der vollständige Entzug des Aufenthalt-Bestimmungsrechts und die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie sind unverhältnismäßig. Eine Beschränkung ihres Rechts muss die Mutter jedoch hinnehmen. Eine Ausreise des Kindes darf daher nur mit der Zustimmung des Jugendamts erfolgen.