Die folgenden Ausführungen sind nur ein grober Überblick. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Fall. Wir haften nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Am 01.01.2004 entfällt die Schonfrist für Umsatzsteuervoranmeldung 

Die so genannte Schonfrist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Lohnsteuer-Anmeldungen wird abgeschafft.

Zur Erinnerung: Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) erlaubte es der Finanzverwaltung bisher, bei einer bis zu fünf Tage verspäteten Abgabe der Anmeldungen grundsätzlich von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags abzusehen. Laut dem Bundesministerium der Finanzen (Az.: IV D 2 - S 0323 - 8/03) sollte es angesichts des weitgehenden Einsatzes der EDV möglich sein, die Meldungen bis zu dem vom Gesetzgeber festgelegten Zeitpunkt abzugeben. Die Änderung des AEAO tritt ab dem 1. Januar 2004 in Kraft.