würden wir Sie gerne ein Stück des neuen Weges begleiten. Ihr Ansprechpartner ist Martina Dobrindt.  

Die meisten Menschen haben nur im Falle einer Ehescheidung mit dem Familienrecht zu tun. Es stellen sich viele Fragen. Wie geht das Scheidungsverfahren vor sich? Wer bekommt die Kinder? Wie hoch wird der Unterhalt sein? Was wird mit dem Haus, dem Auto, dem Hausrat? Wie wird sich die Scheidung auf meine spätere Rente auswirken?

Diese Fragen lassen sich meist nur im Einzelfall erschöpfend beantworten.

Lediglich zum Unterhalt gibt es konkrete Anhaltspunkte in Form von Tabellen. Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft über den Unterhaltsanspruch der Kinder. Zur Anwendung dieser Tabelle und zum Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehepartners haben die Oberlandesgerichte Leitlinien  entwickelt. Diese werden wiederum durch die sog. Bremer Tabelle  zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts ergänzt.

Zum Ehe- und Familienrecht gehören aber nicht nur die Rechtsprobleme einer Ehescheidung mit ihren Folgesachen, sondern auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie alle Vermögensauseinandersetzungen in ehelichen oder nichtehelichen Partnerschaften.


Bei der Aufnahme einer Ehe- oder Familiensache benötigen wir einige Unterlagen, eine Auflistung finden Sie hier.

In einigen Fällen in denen eine Entscheidung des Gericht nötig wird, benötigen wir eine Sachverhaltsschilderung in der Form der Eidesstattlichen Versicherung, ein Formblatt finden Sie hier.